Bühlertaltunier am 19. / 20. Juli 2024
Turnierbestimmungen Stand: Januar 2024
1. Veranstalter:
TSV Vellberg
2. Grundsätze:
Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Fußball-Regeln der FIFA, sowie der Satzung und den Ordnungen des WFV gespielt.
3. Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind eingeladenen Mannschaften (siehe Spielplan).
Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch die Turnierleitung und der Schiedsrichter.
Bitte DfBnet Spielerliste bereit halten und Turnier Mannschaftsbogen ausfüllen (bei Turnierleitung holen).
4. Anzahl der Spieler:
Eine Mannschaft besteht aus maximal 18 Spielern, einschließlich Torhüter,
von denen sich 11 (einschließlich Torhüter) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen.
Es können alle Spieler zum Einsatz kommen, ein Rückwechsel eines ausgewechselten Spielers ist nicht möglich.
Am 2. Turniertag ist eine neue Spielerkadermeldung möglich.
5. Turniermodus:
Der Sieger eines Spiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Spielen Punktgleichheit, entscheidet:
a) Die Tordifferenz über die Platzierung, ist auch diese gleich, entscheiden:
b) Die mehr erzielten Tore, besteht auch dann noch Gleichheit, zählt:
c) Dass im direkten Vergleich erzielte Ergebnis, falls dann noch erforderlich, entscheidet:
d) Ein 11m Schießen.
Die Gruppenzweiten ermitteln Platz 3 direkt im Elfmeterschießen. Die Gruppensieger spielen im Endspiel gegeneinander (Spielzeit: 2x 20 Minuten). Bei Unentschieden nach regulärer Spielzeit erfolgt ein sofortiges Elfmeterschießen.
6. Spieldauer / Anstoß:
Die Spielzeit beträgt mindestens 40 Minuten (2x 20 min mit Wechsel und kurzer Trinkpause),
Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoß der im Spielplan erstgenannten Mannschaft.
Die Turnierleitung behält sich eine Änderung der Spielzeit vor.
7. Spielentscheidung durch 11m-Schießen:
Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen.
Es wird ausgelost, welche Mannschaft den ersten Torschuss ausführt. Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge und mit anderen Schützen fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat.
Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je zehn Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Schützen fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat. Ansonsten gelten die Regeln des WFV.
8. Persönliche Strafen:
Je nach Vergehen gibt es persönliche Strafen: Verwarnung und Feldverweis auf Dauer.
Es erfolgt eine Meldung an die zuständige Rechtsinstanz.
9. Schiedsgericht:
Für die Entscheidung von Streitfragen bei Turnieren ist ein Schiedsgericht von drei Personen zu bilden, das aus der Turnieraufsicht als Vorsitzendem und zwei Beisitzern besteht. Ein Mitglied des Schiedsgerichts muss dem veranstaltenden Verein angehören. Kein Verein darf im Schiedsgericht mit mehr als einer Person vertreten sein. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies gilt insbesondere für die Wertung von Spielen.
Den Mitgliedern des Schiedsgerichts ist es nicht gestattet, bei Entscheidungen von Streitfragen mitzuwirken, wenn ihr eigener Verein betroffen ist. In solchen Fällen ist ein Vertreter zu berufen.
10. Schiedsrichter:
Die Spiele werden von Schiedsrichtern des Württembergischen Fußball-Verbandes geleitet.
11. Ausrüstung der Spieler:
Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn
oder für einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus Trikot, Hose, Stutzen, Schienbeinschützern und Fußbekleidung.